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Ganztagsförderungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) (Stand: 16.04.2021)

Was ist das Ziel des Gesetzes?

Mit dem Gesetz sollen ganztägige Bildungsangebote und Betreuungsangebote für Grundschulkinder ausgebaut werden.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 -27 Jahre zum Beispiel junge Eltern bis 27 Jahre betroffen, deren Kind im Schuljahr 2025/2026 in die Grundschule kommt. Sie sind dann betroffen, wenn sie eine Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen möchten, egal ob ein Bedarf dazu besteht oder nicht.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Bisher ist die Nachfrage nach Ganztagsangeboten für Grundschulkinder nicht gedeckt. In Zukunft soll zum Schuljahr 2025/2026 ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder eingeführt werden, egal ob ein Bedarf dazu besteht oder nicht. Kinder haben einen Anspruch, die zu diesem oder einem späteren Zeitpunkt in die erste Klasse kommen. Sie sollen ab der Einschulung bis zum Ende der vierten Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben.
In den nächsten Jahren soll dieser Anspruch schrittweise ausgeweitet werden. Ab dem Schuljahr 2028/2029 sollen dann alle Kinder der ersten bis zur vierten Klassenstufe diesen Anspruch haben.

Durch die Möglichkeit einer Ganztagsbetreuung können junge Eltern möglicherweise besser Familie und Beruf miteinander vereinbaren. Für sie kann es dadurch leichter werden, (mehr) zu arbeiten. Auch kann die finanzielle Situation von jungen Familien verbessert werden. Denn für junge Eltern kann es möglicherweise erst mit der Ganztagsbetreuung dazu kommen, dass beide Eltern ihre Berufe ausüben können. Dadurch können sie mehr Geld zur Verfügung haben.

Allerdings können nicht alle jungen Eltern von Anfang an gleich von der Möglichkeit der Ganztagsbetreuung profitieren. Denn es profitieren anfangs nur junge Eltern davon, deren Kind erst im Schuljahr 2025/2026 in die Grundschule kommt. Wenn die Kinder vorher in die Schule kommen, können die Eltern noch nicht von den Änderungen profitieren. Das kann dazu führen, dass sie für ihre Kinder im Grundschulalter keine ausreichende Betreuung haben und sie dadurch zum Beispiel weniger arbeiten können.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

Zum ausführlichen Jugend-Check
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