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Fahrerlaubnis Automatikgetriebe

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe (Stand: 10.06.2020)

Was regelt das geplante Gesetz?

Mit der Verordnung soll die sogenannte Automatikbeschränkung einer Fahrerlaubnis der Klasse B wegfallen.

Derzeit dürfen Personen keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe führen, wenn sie nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, die nur für das Führen von Automatikfahrzeugen gilt.

In Zukunft soll es möglich sein, in der Fahrschule einen ergänzenden Nachweis für das Führen von Schaltfahrzeugen zu erbringen. Dieser soll belegen, dass Fahrschülerinnen und Fahrschüler sicher und verantwortungsvoll mit einem Schaltfahrzeug fahren können. Um den Nachweis zu erhalten, müssen sie mit einem Schaltfahrzeug der Klasse B mindestens zehn Fahrstunden zu je 45 Minuten und eine mindestens 15-minütige Testfahrt im Straßenverkehr vorweisen.

Auch für Autofahrerinnen und Autofahrer mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B und einer Automatikbeschränkung soll es in Zukunft möglich sein, die Beschränkung durch diesen Nachweis aufheben zu lassen.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von der Verordnung sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe12 – 27 Jahre junge Menschen zwischen 17 und 27 Jahre betroffen, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit Automatikbeschränkung sind.

Betroffen sind außerdem junge Fahrschülerinnen und Fahrschüler bis 27 Jahre, die gerade eine Fahrerlaubnis der Klasse B machen oder in Zukunft machen wollen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Die Verordnung kann sich auf die Mobilität junger Autofahrerinnen und Autofahrer auswirken. Wenn sie schon in der Fahrschule Fahrzeuge mit unterschiedlichen Antrieben kennenlernen, könnten sie in Zukunft in der Nutzung von Fahrzeugen flexibler sein. Denn junge Menschen besitzen in der Regel seltener ein eigenes Fahrzeug. Daher sind sie zum Beispiel häufiger auf die Fahrzeuge ihrer Eltern oder auf Mietwagen angewiesen.

Außerdem kann sich die Verordnung auf die Sicherheit junger Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auswirken, weil Fahrschülerinnen und Fahrschüler in der praktischen Fahrprüfung ihren Umgang mit Schaltfahrzeugen nicht unter Beweis stellen müssen. Sie müssen in Zukunft mit einem Schaltfahrzeug der Klasse B nur eine kurze Testfahrt im Straßenverkehr und mindestens zehn Fahrstunden vorweisen. Dies kann dazu führen, dass sie möglicherweise weniger sichere Fahrpraxis im Umgang mit Schaltfahrzeugen haben und daher die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen könnten.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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