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Aufstiegs-BAföG

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Stand: 16.07.2019)

Was regelt das geplante Gesetz?

Das Gesetz will, dass die höhere Berufsbildung in Deutschland gestärkt wird. Diese umfasst Bildungsabschlüsse, die auf einer dualen Ausbildung aufbauen können. Dadurch sollen auch in Zukunft genügend Fachkräfte oder Führungskräfte zur Verfügung stehen.
Es werden Fortbildungen gefördert, die einen beruflichen Aufstieg ermöglichen. Eine Aufstiegsfortbildung können Menschen machen, die schon eine Ausbildung abgeschlossen haben. Möchten sie zum Beispiel einen Meister machen, ist das eine Aufstiegsfortbildung. Dafür können sie eine Förderung beantragen.
Mit dem Gesetz sollen Gelder bereitgestellt werden, damit sich mehr Menschen für eine höhere Berufsbildung entscheiden.
Zum Beispiel sollen junge Eltern oder junge alleinerziehende Eltern bei einer Aufstiegsfortbildung mehr Unterstützung bekommen. Dazu erhalten junge Eltern nun einen vollen Zuschuss (100 Prozent) zum Unterhalt für ihre Kinder. Außerdem sollen junge alleinerziehende Eltern von Kindern bis 14 Jahren mehr Geld zur Kinderbetreuung erhalten.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffen sind junge Menschen bis 27 Jahre, die eine Aufstiegsfortbildung machen oder in Zukunft machen wollen. Für diese können sie Geld nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz erhalten.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Junge Menschen können finanziell entlastet werden, wenn sie eine Aufstiegsfortbildung machen und dafür mehr Geld erhalten. Auch junge alleinerziehende Eltern können finanziell entlastet werden, wenn sie einen Zuschlag zur Kinderbetreuung erhalten. Das kann eine Aufstiegsfortbildung für junge Menschen attraktiver machen und dazu führen, dass sich mehr junge Menschen für Aufstiegsfortbildungen entscheiden.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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