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Änderung des Geschlechtseintrags

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags (Stand: 08.05.2019)

Was regelt das geplante Gesetz?

Mit dem Gesetz soll geregelt werden, wie intergeschlechtliche und transgeschlechtliche Personen ihr Geschlecht und/oder ihre Vornamen in Personenstandsregistern ändern können. Die Voraussetzungen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen werden in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. Intergeschlechtlichen und transgeschlechtlichen Personen stehen Angebote in Beratungseinrichtungen offen. Neu geregelt wird, dass sich transgeschlechtliche Personen für die Änderung ihres Geschlechtseintrages und/oder ihrer Vornamen verpflichtend beraten lassen müssen. In Zukunft benötigen sie keine zwei unabhängigen Gutachten, zum Beispiel von Ärztinnen oder Ärzten. Sie müssen nun durch eine Beratungsbescheinigung nachweisen, dass sie mit qualifizierten Expertinnen und Experten gesprochen haben. In der Bescheinigung muss stehen, dass die betroffene Person sich ernsthaft und dauerhaft zu einem anderen Geschlecht oder keinem Geschlecht zugehörig fühlt und sich dies vermutlich auch nicht ändern wird. Ein Gericht muss die Änderung des Geschlechtseintrages und/oder der Vornamen bestätigen. Transgeschlechtliche Personen ab 14 Jahren können einen Antrag zur Änderung ihres Geschlechtseintrags und/oder ihrer Vornamen mit Zustimmung einer sorgeberechtigten Person eigenständig abgeben.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffen sind intergeschlechtliche oder transgeschlechtliche junge Menschen bis 27 Jahre, die ihren Geschlechtseintrag und/oder ihre Vornamen ändern möchten. Auch sind junge Menschen betroffen, die sich zu Fragen der Geschlechtsidentität beraten lassen wollen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz für junge Menschen?

Das Gesetz kann sich unterschiedlich auf die Wahrnehmung der individuellen Rechte von intergeschlechtlichen und transgeschlechtlichen jungen Menschen auswirken. Denn transgeschlechtliche junge Menschen müssen die Änderung des Geschlechtseintrages und/oder ihrer Vornamen von einem Gericht beschließen lassen. Der Gang zum Gericht kann aber besonders für junge Menschen abschreckend sein. Auch könnte ein Gerichtsverfahren mit Kosten verbunden sein. Allerdings fallen für sie die Kosten für die Gutachten weg und die Beratung ist kostenfrei.
Mit dem Gesetz können sich auch intergeschlechtliche junge Menschen in Zukunft kostenlos und anonym zu Fragen ihrer Geschlechtsidentität und die Änderung des Geschlechtseintrages beraten lassen. Durch dieses Angebot können ihre individuellen Rechte gestärkt werden, da ihnen Expertinnen und Experten bei ihren Fragen beratend zur Seite stehen.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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