Welche jungen Menschen sind betroffen?
- Betroffene sind junge Menschen zwischen 12 und 14 Jahren, die noch nicht strafmündig Junge Menschen unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig. Strafmündig sind demnach junge Menschen ab ihrem 14. Geburtstag. Wenn eine Person unter 14 Jahren eine Straftat begeht, kann sie dafür nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden. Es kann dann kein Strafverfahren eingeleitet werden und die Person wird nicht bestraft. Die Altersgrenze dient dem Schutz von Kindern. sind und zustimmen, dass Deutschland einem internationalen Rechtshilfegesuch Ein Staat kann bei einem anderen Staat um Hilfe bei der Verfolgung von Straftaten bitten, wenn die Tatperson sich in diesem Staat aufhält. Dann ist zum Beispiel Deutschland für die Verfolgung der Straftat zuständig. Die Person kann ihre Strafe dann in Deutschland erhalten. nachkommt.
- Betroffene sind junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren, die sich in Deutschland aufhalten und im Ausland eine Straftat begangen haben. Für diese Straftat ist nun Deutschland einem internationalen Rechtshilfegesuch nachgekommen.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
- In Zukunft soll es möglich sein, dass Eltern von beschuldigten Personen unter 14 Jahre zustimmen können, dass ihre beschuldigten Kinder andere Leistungen der sonstigen Rechtshilfe erhalten. Das kann zum Beispiel das Suchen von Beweisen sein, die sie möglicherweise in einem Strafprozess entlasten können. Dies kann jungen beschuldigten Personen helfen, ihre Unschuld zu beweisen. Insgesamt kann dadurch ihr Recht auf Verteidigung verbessert werden.
- Außerdem soll eine Vorschrift über die Geltung der Vollstreckungsregeln Die Vollstreckungsregelungen sind für die Umsetzung einer Strafe zuständig. Zum Beispiel regeln sie, wann eine Person genau ins Gefängnis muss oder gebracht wird und wie die Gefängnisstrafe überprüft wird. des Jugendgerichtsgesetzes ergänzt werden. Dadurch kann bei Jugendlichen auch im Verfahren der internationalen Rechtshilfe ihre besondere Schutzbedürftigkeit in Straftaten sichergestellt werden.