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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
10. Jan. 2024

Grenzüberschreitende Berufsausbildung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Juli 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Berufsausbildung (Stand 06.12.2023)

Ressort: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Was regelt das geplante Gesetz?

Mit dem Gesetz soll dem deutsch-französischen Abkommen zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung Eine Berufsausbildung ist grenzüberschreitend, wenn der theoretische und praktische Teil in unterschiedlichen Ländern gemacht werden. Das bedeutet, dass eine Person in einem Land zur Berufsschule geht und in einem anderen Land der Ausbildungsbetrieb ist. zugestimmt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass junge Menschen unter guten Bedingungen eine grenzüberschreitende Ausbildung in Deutschland und Frankreich machen können.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffene sind junge Menschen bis 27 Jahren, die ihre Berufsausbildung grenzüberschreitend in Deutschland und Frankreich machen oder es in Zukunft möglicherweise machen wollen. Betroffen sind damit deutsche Auszubildende, die den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem französischen Ausbildungsbetrieb machen. Betroffen sind ebenfalls französische Auszubildende, die den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem baden-württembergischen, saarländischen oder rheinland-pfälzischen Ausbildungsbetrieb machen.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Durch die Zustimmung des deutsch-französischen Abkommens sollen junge Menschen auch in Zukunft ihre Berufsausbildung grenzüberschreitend in Deutschland und Frankreich machen können. Dies könnte ihre Berufschancen erhöhen. Denn sie können durch die Ausbildung ihre Sprachkenntnisse verbessern und die Kultur des Nachbarlandes besser kennenlernen.

Durch das Abkommen könnten Auszubildende aus Frankreich, die den praktischen Teil ihrer Berufsausbildung in einem deutschen Ausbildungsbetrieb machen, in Deutschland leichter einen Arbeitsplatz finden. Denn sie können zusätzlich zu ihrem französischen auch einen deutschen Ausbildungsabschluss erhalten.

Außerdem müssen durch das Abkommen Ausbildungsverträge bei grenzüberschreitenden Ausbildungen auf Deutsch und Französisch ausgestellt werden. Dies kann junge Menschen davor schützen, einen Vertrag auf einer Fremdsprache zu unterschreiben. Denn wenn sie die Sprache nicht ausreichend beherrschen, könnten sie sich nicht allen rechtlichen Folgen bewusst sein.

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