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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
19. Mai 2022

Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe (Stand: 06.05.2022)

Ressort: Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Was regelt das geplante Gesetz?

Rechtsanwaltskanzleien bearbeiten juristische Fälle und streiten sich mit anderen Kanzleien, die für die Gegenseite arbeiten. Allerdings darf ein Fall von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt nicht mehr bearbeitet werden, wenn sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. er als wissenschaftlicher Mitarbeiter (z. B. während des Studiums) oder als Referendarin bzw. Referendar Das Rechtsreferendariat ist eine etwa zweijährige Ausbildung für Juristinnen und Juristen nach dem ersten Staatsexamen. Es endet mit dem zweiten Staatsexamen. Danach ist der Vorbereitungsdienst vorbei, und die Referendarinnen und Referendare erhalten die Befähigung zum Richteramt. mit diesem Fall auf der Gegenseite zu tun hatte. Das gilt auch weiterhin. Bisher konnten außerdem auch alle anderen Personen in der Kanzlei nach der Einstellung einer solchen Person, die früher mit dem Fall zu tun hatte, nicht mehr an dem Fall arbeiten. Dieses Verbot für die anderen Personen in der Kanzlei will das Gesetz aufheben.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 - 27 Jahre junge Menschen bis 27 Jahre betroffen, die während des Studiums, zwischen dem ersten Staatsexamen und dem Beginn des Referendariats oder während des Referendariats zum Beispiel in einer Kanzlei arbeiten oder dort früher gearbeitet haben.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Für Kanzleien kann es schwierig sein, eine Person einzustellen, die in ihrer Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter oder als Referendarin bzw. Referendar an einem Fall gearbeitet hat, bei dem sie die Gegenseite betreuen. Es kann sein, dass sich eine Kanzlei gegen eine Bewerberin oder einen Bewerber entscheidet, weil sie oder er bereits mit einem bestimmten Fall zu hatte. Denn sonst könnten alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Fall nicht bearbeiten. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, muss dies aber nicht mehr berücksichtigt werden. Dann können die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Fall trotzdem bearbeiten und der Arbeitgeber kann weiter Geld durch den Fall verdienen. Dadurch können junge Menschen einfacher eingestellt werden. Die betroffenen jungen Menschen mit entsprechender Qualifikation haben also mehr Chancen beim Berufseinstieg. Das kann ihren Berufseinstieg leichter machen.

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