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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
13. Jan. 2021

Änderung der Handwerksordnung

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (Stand: 09.12.2020)

Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Was regelt das geplante Gesetz?

Mit dem Gesetz sollen Menschen, die die handwerkliche Berufsausbildung mit einer Dauer von unter drei Jahren abgeschlossen haben, mindestens ein Praxisjahr in dem zulassungspflichtigen Handwerk nachweisen, in dem sie die Meisterprüfung ablegen wollen. Der Nachweis des Praxisjahres ist wichtig, damit sie zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffen sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 - 27 Jahre junge Menschen bis 27 Jahre, die zum Beispiel eine handwerkliche Berufsausbildung mit einer Dauer von unter drei Jahren abgeschlossen haben und eine Meisterprüfung ablegen wollen.

 

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Für junge Menschen, die die handwerkliche Berufsausbildung mit einer Dauer von unter drei Jahren abgeschlossen haben, könnten sich durch die Änderung die Bildungsbedingungen und Bildungsmöglichkeiten erschweren. Denn sie müssen in Zukunft als Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung mindestens ein Praxisjahr nachweisen. Dadurch müssen sie möglicherweise ihren Ausbildungsweg neu planen und mehr Zeit für ihre Karriere einplanen.

Allerdings könnten sich durch die Neuregelung auch die Bildungsbedingungen und Bildungsmöglichkeiten junger Menschen verbessern. Durch den Nachweis eines Praxisjahres für die Zulassung zur Meisterprüfung können sie umfangreichere inhaltliche und praktische Erfahrungen sammeln. Das kann dazu führen, dass sie die Meisterprüfung erfolgreicher abschließen.

 

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