Was regelt das geplante Gesetz?
Mit dem Gesetz sollen die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie Die Abkürzung „Covid-19“ steht für den englischen Begriff „Corona Virus Disease (Krankheit) 2019“. Diese Krankheit ist durch das sogenannte Corona-Virus entstanden. Dieses Virus verbreitet sich sehr weit. Daher sind viele Menschen weltweit zugleich von dieser Krankheit betroffen. Deswegen wurde die Krankheit als eine Pandemie eingestuft. auf die Arbeitswelt abgefedert werden.
Dafür sollen die derzeitig geltenden Sonderregelungen für die Kurzarbeit Viele Betriebe haben in der Corona-Pandemie finanzielle Verluste. Denn sie dürfen zum Teil gar nicht arbeiten oder nur in geringerem Umfang. Damit sie weiterhin existieren und die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichern können, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden. Das bedeutet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrübergehend weniger Stunden arbeiten als in ihren Verträgen stehen oder gar nicht arbeiten. Mit Kurzarbeit sollen Kündigungen vermieden werden. über den 31.12.2020 hinaus bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Betroffene Menschen sollen demnach länger höheres Kurzarbeitergeld erhalten.
Wenn während dieser Zeit Kurzarbeitergeld bezogen wird und gleichzeitig Minijobs bis zu 450 Euro ausgeübt werden, bleiben die Einnahmen aus den Minijobs anrechnungsfrei. Das Kurzarbeitergeld verringert sich nicht.
Außerdem soll es in Zukunft verstärkte Anreize für berufliche Weiterbildungen während der Kurzarbeit geben.
Welche jungen Menschen sind betroffen?
Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 - 27 Jahre junge Menschen bis 27 Jahre betroffen, die Kurzarbeitergeld beziehen.
Betroffen sind auch junge Menschen, die Kurzarbeitergeld beziehen und an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
Das Gesetz kann sich auf die finanzielle Situation junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirken. Denn die Verlängerung des erhöhten Kurzarbeitergeldes und die anrechnungsfreie Hinzuverdienstmöglichkeit bei Minijobs kann für betroffene junge Menschen in Kurzarbeit in der derzeitigen wirtschaftlich unsicheren Zeit während der COVID-19-Pandemie eine finanzielle Hilfe sein. Denn junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die erst seit kurzer Zeit Teil des Arbeitsmarktes sind, konnten möglicherweise kein oder erst wenig Geld ansparen.
Die verstärkten Anreize für berufliche Weiterbildungen während der Kurzarbeit können sich auf Bildungsmöglichkeiten junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auswirken. Besonders junge Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger haben unter Umständen noch Bedarf an Weiterbildungen.