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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
19. Aug. 2020 30. Sept. 2020

MTA-Reform-Gesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) (Stand: 31.07.2020) Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) (Stand: 23.09.2020)

Ressort: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Was regelt das geplante Gesetz?

Das Gesetz will die Ausbildungen zu Berufen in der medizinischen Technologie attraktiver machen und weiterentwickeln. Dafür sollen die Ausbildungen in vier Fachrichtungen erneuert werden. Eine der Fachrichtungen ist zum Beispiel Veterinärmedizin Tiermedizin . Die Berufsbezeichnung soll in Zukunft „Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe“ heißen und nicht mehr „Medizinisch-technische Assistentinnen/Assistenten“ Die Berufsbezeichnung „Medizinisch-technische Assistentin und Assistent“ (kurz: MTA) wird als Sammelbezeichnung für vier Berufsbilder technischer Assistentinnen und Assistenten in Medizin und Tiermedizin verwendet. . Die Ausbildungen sollen umfangreicher werden und die Qualität verbessert werden. Dazu soll es zum Beispiel mehr praktische Ausbildungsstunden geben. Die Träger der praktischen Ausbildung Das sind zum Beispiel Krankenhäuser oder ambulante Einrichtungen. sollen verpflichtet werden, Ausbildungspläne zu erstellen und einzuhalten. In Zukunft soll es auch möglich sein, die Ausbildungen in Teilzeit machen zu können.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12-27 Jahre junge Menschen bis 27 Jahre betroffen, die sich für eine Ausbildung zu Medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten bestimmter Fachrichtungen entscheiden.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Die Einführung einer neuen Berufsbezeichnung „Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe“ kann sich auf die Anerkennung des Berufsfeldes auswirken. In der Berufsbezeichnung kommt dann nicht mehr „Assistent und Assistentin“ vor. Durch die neue Berufsbezeichnung kann möglicherweise besser gezeigt werden, dass es sich um einen anspruchsvollen Beruf handelt. Gerade für junge Menschen, die noch vor der Wahl ihrer Ausbildung oder erst am Anfang ihres Berufslebens stehen, kann das Berufsfeld dadurch langfristig attraktiver sein und ihre Anerkennung in der Gesellschaft verbessern.

Die neuen und genaueren Regelungen zu den Vorgaben zur Ausbildung können sich auch förderlich auf die Bildungsbedingungen und Ausbildungsbedingungen junger Auszubildender auswirken. Denn wenn es in der Ausbildung mehr Praxisstunden gibt, können die jungen Menschen mehr Einblicke in die praktische Arbeit erhalten. Außerdem kann sich die Qualität der Ausbildung verbessern, wenn zum Beispiel Krankenhäuser Ausbildungspläne verpflichtend erstellen und diese Pläne einhalten müssen.

In Zukunft soll die Ausbildung in Teilzeit möglich sein. Das kann es jungen Auszubildenden erleichtern, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Zum Beispiel, wenn sie gleichzeitig während der Ausbildung Angehörige pflegen müssen oder Kinder erziehen.

Was regelt das geplante Gesetz?

Das Gesetz will die Ausbildungen zu Berufen in der medizinischen Technologie attraktiver machen und weiterentwickeln. Dafür sollen die Ausbildungen in vier Fachrichtungen erneuert werden. Eine der Fachrichtungen ist zum Beispiel Veterinärmedizin Tiermedizin . Die Berufsbezeichnung soll in Zukunft „Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe“ heißen und nicht mehr „Medizinisch-technische Assistentinnen/Assistenten“ Die Berufsbezeichnung „Medizinisch-technische Assistentin und Assistent“ (kurz: MTA) wird als Sammelbezeichnung für vier Berufsbilder technischer Assistentinnen und Assistenten in Medizin und Tiermedizin verwendet. . Die Ausbildungen sollen umfangreicher werden und die Qualität verbessert werden. Dazu soll es zum Beispiel mehr praktische Ausbildungsstunden geben. Die Träger der praktischen Ausbildung Das sind zum Beispiel Krankenhäuser oder ambulante Einrichtungen. sollen verpflichtet werden, Ausbildungspläne zu erstellen und einzuhalten. In Zukunft soll es auch möglich sein, die Ausbildungen in Teilzeit machen zu können.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12-27 Jahre junge Menschen bis 27 Jahre betroffen, die sich für eine Ausbildung zu Medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten bestimmter Fachrichtungen entscheiden.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Die Einführung einer neuen Berufsbezeichnung „Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe“ kann sich auf die Anerkennung des Berufsfeldes auswirken. In der Berufsbezeichnung kommt dann nicht mehr „Assistentin und Assistent“ vor. Durch die neue Berufsbezeichnung kann möglicherweise besser gezeigt werden, dass es sich um einen anspruchsvollen Beruf handelt. Gerade für junge Menschen, die noch vor der Wahl ihrer Ausbildung oder erst am Anfang ihres Berufslebens stehen, kann das Berufsfeld dadurch langfristig attraktiver sein und ihre Anerkennung in der Gesellschaft verbessern.

Die neuen und genaueren Regelungen zu den Vorgaben zur Ausbildung können sich auch förderlich auf die Bildungsbedingungen und Ausbildungsbedingungen junger Auszubildender auswirken. Denn wenn es in der Ausbildung mehr Praxisstunden gibt, können die jungen Menschen mehr Einblicke in die praktische Arbeit erhalten. Außerdem kann sich die Qualität der Ausbildung verbessern, wenn zum Beispiel Krankenhäuser Ausbildungspläne verpflichtend erstellen und diese Pläne einhalten müssen.

Wenn in Zukunft junge Auszubildende eine Ausbildungsvergütung erhalten sollen, kann sich ihre finanzielle Situation verbessern. Dies kann außerdem dazu führen, dass sie nun finanziell selbstständiger und zum Beispiel nicht mehr abhängig von ihren Eltern sind.

In Zukunft soll die Ausbildung in Teilzeit möglich sein. Das kann es jungen Auszubildenden erleichtern, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Zum Beispiel, wenn sie gleichzeitig während der Ausbildung Angehörige pflegen müssen oder Kinder erziehen.

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