Was regelt das geplante Gesetz?
Ein Vormundschafts- und Betreuungsrecht gibt es in Deutschland schon lange. Jetzt soll es modernisiert werden. Das Gesetz will erreichen, dass Mündel Wenn sich die Eltern nicht um ihre Kinder unter 18 Jahren kümmern können, bekommen diese jungen Menschen einen Vormund. Diese jungen Menschen werden Mündel genannt. mehr Möglichkeiten erhalten bei wichtigen Entscheidungen mitzubestimmen. Es soll wichtiger werden, was sie selbst möchten.
Es soll ein Recht des Mündels bestehen, dass sein oder ihr Wille beachtet wird. Mündel sollen an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen. Das soll gelten, wenn sie die Folgen der Entscheidung verstehen können Das kann zum Beispiel von ihrem Alter abhängen. Außerdem soll das Mündel ein Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Vormund Ein Vormund darf Entscheidungen für den jungen Menschen treffen, die sonst die Eltern treffen würden – zum Beispiel über die Schule oder den Wohnort. haben.
Auch für den Vormund soll es Änderungen geben: Es soll festgelegt werden, dass der Vormund unabhängig und im Interesse des Mündels zu dessen Wohl entscheiden soll. Der Vormund soll Familienmitgliedern oder anderen Vertrauenspersonen des Mündels Auskunft über seine persönlichen Verhältnisse Persönliche Verhältnisse können zum Beispiel die Entwicklung in der Schule oder die Gesundheit des Mündels sein. erteilen, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben und eine Auskunft verlangen. Das soll nur dann gelten, wenn es dem Wohl des Mündels nicht schadet und dem Vormund zuzumuten ist.
Mündel leben nicht unbedingt bei ihrem Vormund, sondern oft bei Pflegepersonen. An die Pflegepersonen können Sorgeangelegenheiten Sorgeangelegenheiten können zum Beispiel Entscheidungen zur Gesundheit oder Behördenangelegenheiten sein. übertragen werden. In Zukunft kann das Mündel ab 14 Jahren dafür selbst einen Antrag beim Familiengericht stellen. Auch der Vormund oder die Pflegeperson sollen einen solchen Antrag stellen können. Die Meinung des Mündels soll dabei berücksichtigt werden. Ein Vormund soll auf Antrag entlassen werden, wenn das besser für das Wohl des Mündels ist. Das Mündel soll ab 14 Jahren auch dafür selbst einen Antrag beim Familiengericht stellen können.
Welche jungen Menschen sind betroffen?
Von der Reform sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 - 27 Jahre junge Menschen zwischen 12 und 18 betroffen, die einen Vormund haben.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
Die geplanten Änderungen am Gesetz können die Selbstbestimmung und die individuellen Rechte von Mündeln stärken: Mündel ab 14 Jahren sollen vor Gericht Anträge einreichen können. Dadurch kann ihr eigener Wille stärker berücksichtigt werden. Außerdem soll der Vormund den Willen des Mündels stärker beachten und berücksichtigen. Beides kann die Position des Mündels gegenüber dem Vormund stärken. So können Mündel besser darauf hinweisen, wenn etwas im Vormundschaftsverhältnis nicht gut abläuft und was sie selbst sich wünschen.
Mündel sollen einen Antrag darauf stellen können, das Sorgeangelegenheiten auf ihre Pflegeperson übertragen werden. Sie könnten dann mitentscheiden, wer Entscheidungen über ihr Leben treffen kann. Der Vormund behält auch dann die Gesamtverantwortung für das Mündel. Daher kann dies auch zu Konflikten führen, sodass eine gute Zusammenarbeit zwischen Vormund und Pflegeperson wichtig ist.
Das Gesetz will festlegen, dass der Wille des Mündels bei Entscheidungen stärker berücksichtigt und beachtet werden soll. Das kann für Minderjährige, die aus ihrer Familie heraus genommen werden, eine neue wichtige Erfahrung sein. Denn es ist möglich, dass sie den Respekt vor ihren Bedürfnissen bisher nicht in ihrer Familie erlebt haben.
Es soll nicht mehr nur am Alter, sondern am Entwicklungsstand des Mündels festgemacht werden, ob er oder sie an Entscheidungen beteiligt wird. Das kann besonders für junge Menschen ab 12 Jahren von Bedeutung sein. Denn junge Menschen wollen in Entscheidungen einbezogen werden und können je älter sie werden die Vor- und Nachteile ihrer Entscheidungen abwägen.
Die Gesetzesreform kann auch die sozialen Beziehungen von Mündeln stärken. Der Vormund soll berechtigt und nicht nur verpflichtet sein, das Mündel persönlich treffen. Durch einen andauernden Kontakt zwischen Mündel und Vormund kann mehr Vertrauen entstehen und sie können ihre Anliegen direkt besprechen. Auch die Beziehung zu Vertrauenspersonen oder anderen Familienmitgliedern kann durch das Gesetz gestärkt werden: Wenn sie ein berechtigtes Interesse haben, können sie vom Vormund zum Beispiel erfahren, wie es dem Mündel geht. Das kann für junge Menschen wichtig sein, die keine oder keine gute Beziehung zu der Familie haben, aus der sie kommen. So können Beziehungen zu anderen Verwandten bestehen bleiben.