Was regelt das geplante Gesetz?
Mit dem Gesetz soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und die juristische Ausbildung in Teilen modernisiert werden.
In Zukunft soll es für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren Unter den Begriff „Referendariat“ wird der Vorbereitungsdienst für Referendarinnen und Referendare verstanden, um diese intensiv auf ihren späteren Beruf vorzubereiten. möglich sein, das Rechtsreferendariat in Teilzeit abzuleisten. Wenn sie ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder laut ärztlichem Gutachten pflegebedürftigte nahe Angehörige zum Beispiel Ehegattinnen oder Ehegatten, Eltern oder Großeltern pflegen müssen, können sie nun einen Antrag auf Teilzeit stellen. Das Referendariat soll ingesamt länger dauern: anstatt zwei Jahre soll es zweieinhalb Jahre dauern.
In Zukunft sollen außerdem staatliche juristische Prüfungen in elektronischer Form durchgeführt werden können, zum Beispiel am Computer.
Welche jungen Menschen sind betroffen?
Von dem Gesetz sind in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe 12 - 27 Jahre junge Menschen bis 27 Jahre betroffen, die in Zukunft das Rechtsreferendariat in Teilzeit ableisten wollen und die ein Kind oder pflegebedürftige nahe Angehörige betreuen oder pflegen.
Betroffen sind auch junge Menschen bis 27 Jahre, die die schriftlichen juristischen Staatsprüfungen absolvieren wollen.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
Durch die Möglichkeit das Rechtsreferendariat in Teilzeit abzuleisten, können sich zum Beispiel für junge Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit Betreuungspflichten die Bildungsbedingungen verbessern. Durch die Teilzeitmöglichkeit könnten sie in Zukunft mehr Zeit und Ruhe haben, sich auf ihr Examen vorzubereiten. So können sie vielleicht auch bessere Prüfungsergebnisse erreichen.
Wenn zum Beispiel junge Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften in Zukunft ihre staatlichen schriftlichen Prüfungen etwa am Computer erbringen können, kann dies die Chancengleichheit erhöhen. Denn wenn Prüfungen per Hand geschrieben werden, könnten Rückschlüsse auf Alter oder Geschlecht der Prüflinge gezogen werden. Eine mögliche Benachteiligung in der Notenvergabe aus diesen Gründen könnte durch die Computerschrift unterbunden werden. Allerdings könnten sich auch die Bildungsbedingungen von jungen Betroffenen durch diese elektronische Form der Leistungsabfrage verschlechtern. Zum Beispiel dann, wenn ihnen die Routine und die Vorbereitung im Studium fehlt, Prüfungen am Computer zu schreiben.