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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
10. Sept. 2019 13. Nov. 2019

Persönlichkeitsschutz von Verstorbenen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes von Verstorbenen (Stand: 26.08.2019) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen (Stand: 13.11.2019)

Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Was regelt das geplante Gesetz?

Heutzutage ist in immer mehr Alltagsgeräten eine Kamera eingebaut. Zum Beispiel in Mobiltelefonen. Deshalb ist es besonders einfach jederzeit Fotos oder Videos zu machen, zum Beispiel auch von Unfällen und/ oder Unfallopfern.
Das Gesetz will, dass Personen in Zukunft bestraft werden, die Verstorbene zum Beispiel an Unfallorten unerlaubt fotografieren, filmen und/oder anderen Personen erlauben, Zugang zu diesen Bildaufnahmen zu erhalten. Zum Beispiel über soziale Netzwerke wie Facebook.
Auch sollen sich Personen strafbar machen, wenn ihre Bilder dem Ansehen der abgebildeten Person schaden und sie diese Bilder anderen Personen zugänglich machen.
Außerdem haben Angehörige der Verstorbenen nun die Möglichkeit zu beantragen, dass ein unerlaubtes Erstellen von Bildern ihrer Angehörigen strafrechtlich verfolgt wird.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Das Gesetz richtet sich an junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren, die Fotos oder Videos von Verstorbenen unerlaubt herstellen oder erlaubt herstellen, aber unerlaubt anderen Personen zugänglich machen.
Betroffen sind auch junge Angehörige der verstorbenen Personen, wie zum Beispiel Kinder, Ehegattinnen oder Ehegatten.
Geschützt werden können gerade auch junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren, die ein sehr hohes Unfallrisiko im Verkehr haben: Im Jahr 2017 verunglückten von diesen jungen Menschen 62.966 und 394 starben.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Mit dem Gesetz kann das Persönlichkeitsrecht junger Verstorbener umfassender geschützt werden. Denn durch die Strafbarkeit können Personen abgeschreckt werden, Bildaufnahmen von Verstorbenen zum Beispiel bei Unfällen zu machen. Außerdem können die Regelungen dazu führen, dass gerade bei Schaulustigen ein Bewusstsein dafür geweckt wird, dass das Anfertigen von Bilder in diesen Situationen Unrecht ist.
Das kann auch dazu führen, dass sich Personen respektvoller im Hinblick auf Verstorbene verhalten.
Auch kann durch das Gesetz zunehmend vermieden werden, dass Angehörige Aufnahmen ihrer verstorbenen Angehörigen im Internet auffinden müssen. Das kann ihre
geistige Gesundheit schonen.
Durch die Möglichkeit der Angehörigen nun einen Antrag zur Strafverfolgung des unerlaubten Erstellens und/oder Verbreitens von Bildaufnahmen zu stellen, können auch die individuellen Rechte der Angehörigen gestärkt werden. Das kann ihnen helfen, aus ihrer Ohnmacht gegenüber der Verbreitung der unerlaubten Bildaufnahmen heraus zu kommen.

Was regelt das geplante Gesetz?

Heutzutage ist in immer mehr Alltagsgeräten eine Kamera eingebaut. Zum Beispiel in Mobiltelefonen. Deshalb ist es besonders einfach jederzeit Fotos oder Videos zu machen, auch von Unfällen und/ oder Unfallopfern.
Das Gesetz will, dass Personen in Zukunft bestraft werden, die Verstorbene zum Beispiel an Unfallorten unerlaubt fotografieren, filmen und/oder anderen Personen erlauben, Zugang zu diesen Bildaufnahmen zu erhalten. Zum Beispiel über soziale Netzwerke wie Facebook.
Außerdem will das Gesetz, dass Personen in Zukunft bestraft werden, die anderen Menschen ohne Erlaubnis zum Beispiel unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografieren und/oder diese Fotos weiter verbreiten.

Auch sollen sich Personen strafbar machen, wenn die von ihnen gemachten Bilder dem Ansehen der abgebildeten Person schaden und sie diese Bilder anderen Personen zugänglich machen.

Außerdem haben Angehörige der Verstorbenen nun die Möglichkeit zu beantragen, dass ein unerlaubtes Erstellen von Bildern ihrer Angehörigen strafrechtlich verfolgt wird.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Die Regelungen betreffen auch die für den Jugend-Check relevante Gruppe junger Menschen zwischen 12 und 27 Jahren, die Fotos oder Videos von Verstorbenen oder von Geschlechtsteilen, dem Gesäß oder der weiblichen Brust anderer Menschen unerlaubt herstellen oder erlaubt herstellen, aber unerlaubt anderen Personen zugänglich machen. Betroffen sind auch Angehörige der verstorbenen Personen in dieser Altersgruppe, wie zum Beispiel Kinder, Ehegattinnen oder Ehegatten.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Mit dem Gesetz kann das Persönlichkeitsrecht junger Verstorbener umfassender geschützt werden. Denn durch die Strafbarkeit können Personen abgeschreckt werden, Bildaufnahmen von Verstorbenen zum Beispiel bei Unfällen zu machen. Außerdem können die Regelungen dazu führen, dass gerade bei Schaulustigen ein Bewusstsein dafür geweckt wird, dass das Anfertigen von Bildern in diesen Situationen Unrecht ist.
Das kann auch dazu führen, dass sich Personen respektvoller im Hinblick auf Verstorbene verhalten.
Auch kann durch das Gesetz zunehmend vermieden werden, dass Angehörige Aufnahmen ihrer verstorbenen Angehörigen im Internet auffinden müssen. Das kann die geistige Gesundheit der Angehörigen schonen.

Durch die Möglichkeit der Angehörigen nun einen Antrag zur Strafverfolgung des unerlaubten Erstellens und/oder Verbreitens von Bildaufnahmen zu stellen, können auch die individuellen Rechte der Angehörigen gestärkt werden. Das kann ihnen helfen, aus ihrer Ohnmacht gegenüber der Verbreitung der unerlaubten Bildaufnahmen heraus zu kommen.

Weiterhin können junge Menschen in ihren individuellen Rechten gestärkt werden, wie zum Beispiel in ihrem Recht am eigenen Bild oder ihrem Recht auf Schutz ihrer Intimsphäre. Denn in Zukunft wird es strafbar, ohne Erlaubnis Bildaufnahmen der Geschlechtsteile, zum Beispiel durch Fotografieren unter den Rock, zu machen. Damit kann auch die Gefahr beschränkt werden, dass diese Bilder mit dem Handy im Internet verbreitet werden. Hierdurch können junge Menschen auch umfassender vor sexueller oder psychischer Gewalt geschützt werden.

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