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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
04. Sept. 2019

Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) (Stand: 14.08.2019)

Ressort: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Was regelt das geplante Gesetz?

Das Gesetz will, dass unter anderem Regelungen zur außerklinischen Intensivpflege angepasst werden. Außerklinische Intensivpflege ist die Versorgung von sehr schwer pflegebedürftigen Menschen außerhalb eines Krankenhauses. Bei diesen Patientinnen und Patienten kann jederzeit eine krankheitsbedingte lebensbedrohliche Situation eintreten. Die Überwachung und Pflege ist daher rund um die Uhr nötig. Die außerklinische Intensivpflege kann Zuhause oder in einer speziellen Wohneinrichtung erfolgen.
Mit dem Gesetz soll mehr Rücksicht auf die Pflegebedarfe dieser Patientinnen und Patienten genommen werden. Außerdem will das Gesetz unter anderem, dass die Qualität der Intensivpflege und die Versorgung nach medizinischen Standards in Zukunft garantiert werden. Für die Qualität der Intensivpflege sollen in Zukunft bestimmte einheitliche Regelungen entwickelt werden.
Personen mit besonders hohem Pflegebedarf sollen in Zukunft einen Anspruch auf Leistungen außerklinischer Intensivpflege erhalten. In der Regel werden Patienten hierfür in vollstationäre Pflegeeinrichtungen untergebracht. Falls die Pflege in einer solchen Einrichtung nicht möglich oder für die Patientin oder den Patienten nicht zumutbar ist, kann die Pflege zum Beispiel im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Familie erfolgen. Zuvor wird geprüft, ob sich das Umfeld des Patienten hierfür eignet, also ob zum Beispiel Familie anwesend ist und genug Platz vorhanden ist. Junge Patientinnen und Patienten bis einschließlich 17 Jahre sollen in der Regel in der eigenen Familie gepflegt werden.

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Betroffen sind junge Menschen zwischen 12 bis 27 Jahren, die zurzeit eine Intensivpflege zum Beispiel zuhause oder in speziellen Wohneinrichtungen erhalten oder in Zukunft erhalten werden.
Betroffen sind auch junge Menschen mit Angehörigen, die zurzeit eine Intensivpflege zum Beispiel in speziellen Wohneinrichtungen erhalten oder in Zukunft erhalten werden.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Für junge Menschen mit einem besonderen Pflegebedarf können sich aus dem Gesetz gesundheitliche Auswirkungen ergeben: Wenn zum Beispiel junge Menschen unter 18 Jahren Zuhause gewohnt haben und ab dem 18. Geburtstag eine außerklinische Pflege nur noch in einer Einrichtung erhalten, kann sich dies auf ihre seelische Gesundheit auswirken. Denn sie müssen möglicherweise ihr gewohntes Umfeld verlassen und sich an ihre neue Umgebung und die neuen Abläufe gewöhnen.
Die Anpassung der Regeln zur außerklinischen Intensivpflege kann sich aber auch förderlich auf die Qualität der Intensivpflege auswirken. Denn um diese Qualität zu sichern sollen in Zukunft bestimmte Regelungen entwickelt werden. Dies kann ein gleiches Niveau der Gesundheitsversorgung für Personen mit Pflegebedarfen ermöglichen.
Für junge Menschen, deren Eltern zum Beispiel Anspruch auf Leistungen außerklinischer Intensivpflege nur in einer Pflegeeinrichtung und nicht zuhause haben, kann sich das Gesetz auch auf deren Mobilität und auf deren soziale Beziehungen auswirken. Sie müssen möglicherweise weite Fahrtwege in Kauf nehmen, wenn sie ihre Eltern in speziellen Wohneinrichtungen besuchen wollen. Das ist zeitaufwendig und kann sich nachteilig auf ihre familiären Beziehungen auswirken, da sie ihre Eltern nicht mehr so lange oder so oft besuchen können.

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