Was regelt das geplante Gesetz?
Mit dem Gesetz soll für bestimmte Personen eine Impfpflicht gegen Masern eingeführt werden. Einen Masernschutz müssen Menschen nachweisen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder dort arbeiten. Dazu zählen zum Beispiel Kinder und Jugendliche, die in Kindertageseinrichtungen und Schulen betreut werden. Aber auch junge Erzieherinnen und Erzieher oder Angestellte in Krankenhäusern oder Arztpraxen müssen einen solchen Schutz vorweisen. Können sie keine Impfung gegen Masern nachweisen, dürfen sie zum Beispiel nicht an einem Ferienlager teilnehmen oder in einem Krankenhaus arbeiten.
Nur Menschen, die zum Beispiel allergisch oder überempfindlich auf den Impfstoff reagieren, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Sie müssen dann eine Bescheinigung vorlegen, die dies bestätigt.
Welche jungen Menschen sind betroffen?
Betroffen sind junge Menschen bis 27 Jahren, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder dort arbeiten. Dazu gehören zum Beispiel Schulen, Ferienlager oder Kindertagesstätten. Auch sind junge Menschen bis 27 Jahre betroffen, die zum Beispiel Kontakt zu Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern oder Arztpraxen haben. Indirekt sind alle jungen Menschen betroffen, die in Deutschland leben. Denn ein umfangreicherer Impfschutz kann die Bevölkerung schützen.
Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
Durch das Gesetz können junge Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen oder auch Ferienlagern vor einer Masernerkrankung geschützt werden. Genauso können zum Beispiel junge Angestellte in Kindertageseinrichtungen oder Krankenhäusern umfangreicher geschützt werden.
Ohne eine Masernimpfung könnten nicht geimpfte Kinder und Jugendliche andere anstecken. Deswegen können Kinder und Jugendliche ohne Masernimpfung zum Beispiel nicht mehr an einem Ferienlager teilnehmen. Das könnte sie in ihren sozialen Aktivitäten und in ihrer Freizeit einschränken.