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Jugend-Check zum ReferentenentwurfRegierungsentwurf
05. Mai 2026

5. AFBG-ÄndG (21.LP)

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Stand: 24.03.2026)

Ressort: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Welche jungen Menschen sind betroffen?

  • Betroffen sind junge Menschen bis 27 Jahre, die eine Aufstiegsfortbildung machen oder in Zukunft machen wollen. Eine Aufstiegsfortbildung ist eine Maßnahme der beruflichen Fortbildung. Das kann zum Beispiel ein Meistertitel im Handwerk sein.

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Mit dem Gesetz soll die höhere Berufsbildung in Deutschland gestärkt werden. Dafür soll mehr Geld zur Finanzierung einer Aufstiegsfortbildung bereitgestellt werden. Ziel ist es, dass sich mehr Menschen für eine höhere Berufsbildung entscheiden.

  • Der maximale Förderbetrag für Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren soll von 15.000 Euro auf 18.000 Euro steigen. Das kann dazu führen, dass junge Menschen während ihrer Aufstiegsfortbildung mehr Geld erhalten.
  • Wer sich für die Gebühren einer Aufstiegsfortbildung Geld leihen muss, soll außerdem weniger zurückzahlen müssen. Voraussetzung ist, dass man die Aufstiegsfortbildung bestanden hat. Dadurch könnten mehr junge Menschen eine Aufstiegsfortbildung machen, weil durch die höhere Unterstützung finanzielle Hürden abgebaut werden.
  • Außerdem soll der maximale Förderbetrag für das Meisterstück von 2.000 auf 4.000 Euro erhöht werden. Dadurch können junge Menschen bei ihrem Meisterstück finanziell besser unterstützt werden. Denn sie können zum Beispiel gestiegene Materialkosten (zum Beispiel Holz und Metall) für das Meisterstück leichter bezahlen.

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