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21. Jan. 2026

IP-Adressspeicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren (Stand: 22.12.2025)

Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Welche jungen Menschen sind betroffen?

Welche zentralen Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?

Das Gesetz soll es Ermittlungsbehörden in Zukunft erleichtern, Straftaten im Internet zu verfolgen. Zu diesen Straftaten können Straftaten im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie zählen.

  • In Zukunft sollen IP-Adressen für drei Monate von den Internetanbietern gespeichert werden. Die IP-Adresse gibt an, wer das Internet genutzt hat. Wenn die IP-Adresse gespeichert wird, kann das helfen, Straftaten im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie aufzuklären. Die IP-Adresse kann wichtige Informationen zur Tatperson geben. Die Änderung kann damit zum Schutz junger Menschen beitragen.
  • Wenn junge Menschen ab 14 Jahren jugendpornografisches Bild- und Filmmaterial gegen den Willen der dargestellten Person weiterverbreiten oder veröffentlichen, können sie sich strafbar machen. Werden IP-Adressen gespeichert, kann die mögliche Straftat besser nachverfolgt werden. Das kann Jugendlichen helfen, die auf diesen Bildern oder Videos dargestellt sind. Die Speicherung der IP-Adresse ermöglicht es für eine längere Zeit, Tatpersonen ausfindig zu machen. Dadurch können junge Betroffene eine Straftat leichter verfolgen lassen.
  • Die Gesetzesänderung könnte eine abschreckende Wirkung für Tatpersonen entfalten. Das Speichern der IP-Adresse erhöht das Risiko für Tatpersonen, entdeckt zu werden. So könnte die Zahl von Straftaten im Internet vielleicht reduziert werden. Wenn die Zahl der Straftaten im Bereich Kinder- und Jugendpornografie im Internet sinkt, könnte das zum Schutz junger Menschen beitragen.

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