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Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)

Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) (Stand 16.09.2024)

Welche jungen Menschen sind betroffen?
  • Betroffenen sind junge Menschen zwischen 12 und 21 Jahren, die Leistungen der Hilfe zur ErziehungHilfen zur Erziehung sind Unterstützungsmaßnahmen für Familien, in denen es Probleme oder Streit gibt. Eltern und auch Jugendliche selbst können beim Jugendamt um Unterstützung bitten. Die Unterstützung soll dann bei der Erziehung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen helfen, wenn es zum Beispiel Probleme im Alltag der Familie gibt. Die Hilfen zur Erziehung können unterschiedlich aussehen. Zum Beispiel kann die Familie eine sozialpädagogische Begleitung bekommen oder eine Beratung zu verschiedenen Themen. erhalten.
  • Betroffene sind junge Menschen zwischen 12 und 21 Jahren die Leistungen der EingliederungshilfeLeistungen der Eingliederungshilfe sind Leistungen die Menschen beantragen können, die eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind. Die Leistungen sollen die Menschen dabei unterstützen, an verschiedenen Bereichen des Lebens teilhaben zu können. Es gibt zum Beispiel Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Arbeit oder Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Eine Eingliederungshilfe kann zum Beispiel ein Hörgerät oder eine Schulassistenz sein. wegen einer (drohenden) seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung erhalten.
Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf junge Menschen?
  • Durch das Gesetz soll die dritte Stufe der sogenannten „Inklusiven Lösung“ umgesetzt werden. Damit soll die Jugendhilfe Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen anbieten. Das soll unabhängig davon sein, ob Jugendliche eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind.
  • Durch das Gesetz sollen die Leistungen der Hilfe zur Erziehung und die Leistungen der Eingliederungshilfe zu Leistungen zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe zusammengeführt werden. Bisher war in den meisten Fällen für die Leistungen der Eingliederungshilfe das Sozialamt zuständig. Das Jugendamt war bisher nur für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung zuständig. In Zukunft soll das Jugendamt für alle Leistungen für Jugendliche mit und ohne Behinderung zuständig sein. Dies kann dazu beitragen, dass alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung einen leichteren Zugang zu den Leistungen des Jugendamtes erhalten und sie besser unterstützt werden können.
  • In Zukunft sollen die Erziehungsbedarfe und Eingliederungsbedarfe eines jungen Menschen gemeinsam betrachtet werden. Dadurch können Jugendliche Hilfen zur Erziehung und Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig voneinander oder auch gleichzeitig beziehen. Das war auch bislang schon möglich. In Zukunft könnten die betroffenen jungen Menschen Hilfen und Leistungen erhalten, die ihren individuellen Bedarfen besser entsprechen. Denn die Bedarfe können gemeinsam betrachtet werden, wodurch zielgenaue und bedarfsgerechte Hilfen erbracht werden können.
  • Die VerfahrenslotsenVerfahrenslotsen sind besonders ausgebildete Beraterinnen und Berater, die beim Jugendamt arbeiten. Sie unterstützen junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Familien dabei, Leistungen zu beantragen und zu erhalten. Verfahrenslotsen sollen die jungen Betroffenen beraten, welche Leistungen es für sie gibt und wie man sie beantragen kann. soll es auch in Zukunft geben, daher soll ihre Rolle nicht mehr befristet sein. Dadurch können junge Menschen und ihre Sorgeberechtigten weiterhin unterstützt werden, wenn sie Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen und nutzen wollen.

Interesse geweckt?

Hier kannst du den Jugend-Check im Detail nachlesen, so wie er an das entsprechende Ministerium ging.

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